Beratung über die beste Fördermöglichkeit ihrer Modernisierungsmaßnahmen. Energieberatung, Fördermittel, Sanierungsfahrplan, Energieeffizienz

Fördermittel für energetische Sanierungen

Entdecken Sie, welche Fördermittel für Ihre energetische Sanierung verfügbar sind und wie Sie diese beantragen können.

Die energetische Sanierung von Wohngebäuden wird in Deutschland durch verschiedene staatliche Programme großzügig gefördert, um Hausbesitzern finanzielle Anreize für Energieeinsparungen und Klimaschutz zu bieten. Von Zuschüssen für neue Heizungen und Dämmmaßnahmen bis hin zu Steuervergünstigungen stehen Eigentümern vielfältige Fördermöglichkeiten zur Verfügung, die den Weg zu einem energieeffizienten Zuhause erleichtern.

Förderprogramme im Überblick

Die Bundesregierung bietet verschiedene Förderprogramme für die energetische Modernisierung von Wohngebäuden an. Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Programme:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM): Fördert einzelne Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch oder Heizungsoptimierung mit direkten Zuschüssen.
  • Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Zuschuss 458): Unterstützt den Einbau von Heizungen, die zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden, durch Zuschüsse und zinsvergünstigte Kredite.
  • Erneuerbare Energien Standard / Kredit 270: Bietet Kredite für bis zu 100% der Investitionskosten für Photovoltaik, Wasserkraft, Windenergie und Biogas-Anlagen.
  • KfW-Kredite für energieeffiziente Sanierung: Zinsgünstige Kredite für umfassende Sanierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.
  • Steuerliche Förderung: Ermöglicht Steuerabzüge von bis zu 20% der Sanierungskosten über drei Jahre, mit einem Höchstbetrag von 40.000 Euro pro Wohneinheit.

Diese Programme können je nach Sanierungsvorhaben kombiniert werden, um die bestmögliche finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Einzelmaßnahmen-Förderung BEG

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist ein zentrales Instrument zur Unterstützung energetischer Sanierungen in Deutschland. Dieses Programm fördert gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Bestandsgebäuden, sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude.Förderfähige Maßnahmen im Rahmen der BEG EM umfassen:

  • Verbesserungen an der Gebäudehülle, wie Dämmung und Austausch von Fenstern und Türen
  • Installation oder Optimierung von Anlagentechnik, ausgenommen Heizungen
  • Einbau von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung für diese Maßnahmen

Die Förderhöhe variiert je nach Maßnahme und Gebäudetyp. Für Heizungsoptimierungen beträgt die Zuschusshöchstgrenze bei Wohngebäuden 60.000 Euro pro Wohneinheit und bei Nichtwohngebäuden bis zu 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche. Für Anlagen zur Wärmeerzeugung gelten gestaffelte Höchstgrenzen, beginnend bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit in Wohngebäuden.Ein besonderer Aspekt der BEG EM ist die Möglichkeit, zusätzliche Boni zu erhalten. Beispielsweise wird ein iSFP-Bonus von 5% für Maßnahmen gewährt, die Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind.Seit dem 1. Januar 2024 unterstützt die BEG den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Systeme auf Basis erneuerbarer Energien mit Zuschüssen von bis zu 70% der Investitionskosten. Für sonstige energetische Sanierungsmaßnahmen werden weiterhin Zuschüsse von bis zu 20% gewährt.Die Antragstellung für die Heizungsförderung erfolgt seit dem 27. Februar 2024 über das KfW-Portal „meine.kfw.de“. Für Heizungstausch-Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden, gilt eine Übergangsregelung, die eine nachträgliche Antragstellung bis zum 30. November 2024 ermöglicht.Zusätzlich zur Zuschussförderung bietet die KfW einen Ergänzungskredit an. Haushalte mit einem Einkommen bis zu 90.000 Euro können diesen zinsvergünstigten Kredit für 100% ihrer förderfähigen Ausgaben in Anspruch nehmen.Die BEG EM ist somit ein umfassendes Förderprogramm, das Hauseigentümern erhebliche finanzielle Anreize bietet, um ihre Gebäude energieeffizienter zu gestalten und auf erneuerbare Energien umzusteigen.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und seine Vorteile

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein maßgeschneidertes Konzept zur schrittweisen energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Er wird von qualifizierten Energieberatern erstellt und bietet Hausbesitzern eine detaillierte Strategie zur Optimierung ihres Gebäudes hinsichtlich Energieeffizienz und Nachhaltigkeit.Der iSFP umfasst folgende Kernelemente:

  • Eine Analyse des energetischen Ist-Zustands des Gebäudes
  • Empfehlungen für aufeinander abgestimmte Sanierungsschritte
  • Darstellung der erwarteten Energieeinsparungen und Kostenschätzungen
  • Visualisierung des Sanierungsfortschritts mittels Farbskala und Kennwerten

Ein wesentlicher Vorteil des iSFP ist die Flexibilität bei der Umsetzung. Hausbesitzer können die vorgeschlagenen Maßnahmen entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten und zeitlichen Planung umsetzen, sei es als Komplettsanierung oder in einzelnen Schritten über einen längeren Zeitraum.Darüber hinaus bietet der iSFP finanzielle Anreize:

  • Erhöhte Förderung: Bei Umsetzung einer im iSFP empfohlenen Maßnahme innerhalb von 15 Jahren erhalten Eigentümer einen zusätzlichen Bonus von 5% auf die reguläre BAFA-Förderung.
  • Beispiel: Statt 15% können mit iSFP-Bonus 20% Zuschuss für Dämmung, neue Fenster oder Haustürerneuerung gewährt werden.

Die Erstellung eines iSFP wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Hausbesitzer erhalten einen Zuschuss von 80% für die Energieberatung, die zur Erstellung des iSFP führt.Der iSFP ist nicht nur für Ein- und Zweifamilienhäuser geeignet, sondern kann auch für Mehrfamilienhäuser erstellt werden. Er bietet eine anschauliche und verständliche Darstellung der Beratungsergebnisse und Handlungsempfehlungen, was die Planung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen erheblich erleichtert.Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der individuelle Sanierungsfahrplan ein wertvolles Instrument für Hausbesitzer ist, um ihre Immobilie systematisch und effizient energetisch zu optimieren, dabei von erhöhten Fördermöglichkeiten zu profitieren und langfristig Energiekosten einzusparen.

KfW-Förderung für Wohngebäude

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) ist ein umfassendes Förderprogramm der KfW, das energetische Sanierungen und den Neubau energieeffizienter Wohngebäude unterstützt. Das Programm bietet attraktive Finanzierungsmöglichkeiten für Eigentümer, die das energetische Niveau ihrer Immobilien verbessern möchten.Förderfähige Maßnahmen im Rahmen der BEG WG umfassen:

  • Sanierung von Bestandsgebäuden zu Effizienzhäusern
  • Ersterwerb von sanierten Bestandsgebäuden
  • Neubau von Effizienzhäusern (nur für Betroffene des Hochwassers 2021)

Die Förderung erfolgt durch einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss. Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten beträgt:

  • 120.000 Euro pro Wohneinheit
  • 150.000 Euro pro Wohneinheit bei Erreichen einer „Effizienzhaus EE oder NH“-Klasse
  • Für energetische Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung:
    • Bis zu 10.000 Euro pro Vorhaben bei Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Maximal 4.000 Euro pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern, insgesamt maximal 40.000 Euro pro Vorhaben

Die Tilgungszuschüsse variieren je nach erreichter Effizienzhausstufe und zusätzlichen Klassen (EE-Klasse für erneuerbare Energien oder NH-Klasse für Nachhaltigkeit). Beispielsweise können bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 40 EE bis zu 25% Tilgungszuschuss gewährt werden.Wichtige Aspekte der BEG WG Förderung:

  1. Antragstellung: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der KfW eingereicht werden. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen.
  2. Energieberater: Die Einbindung eines Energieberaters ist verpflichtend. Dieser muss in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet sein.
  3. Kumulierung: Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich, solange die Gesamtförderquote 60% nicht übersteigt.
  4. Ausschluss: Eine gleichzeitige steuerliche Förderung nach § 35c oder § 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz ist nicht möglich.
  5. Antragsprozess: Die Beantragung des Kredits erfolgt über eine durchleitende Bank, wie die Hausbank oder spezialisierte Vermittler.

Die BEG WG KfW Förderung bietet somit eine attraktive Möglichkeit, energetische Sanierungen und energieeffiziente Neubauten zu finanzieren und gleichzeitig von Tilgungszuschüssen zu profitieren. Durch die Kombination von zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen werden Anreize geschaffen, in die Energieeffizienz von Wohngebäuden zu investieren und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Heizungsförderung 2024

Die Förderung für neue Heizungsanlagen in Deutschland wurde zum 1. Januar 2024 grundlegend überarbeitet, um den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme stärker zu unterstützen. Hausbesitzer können nun von attraktiven Zuschüssen profitieren, wenn sie ihre alte Heizung durch eine erneuerbare Variante ersetzen.Grundförderung und Boni:

  • Die Basisförderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung beträgt einheitlich 30% der förderfähigen Kosten.
  • Zusätzliche Boni können die Gesamtförderung auf bis zu 70% erhöhen.

Förderfähige Heizungssysteme:

  • Wärmepumpen
  • Solarthermieanlagen
  • Biomasseheizungen (z.B. Pelletheizungen)
  • Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Hybridheizungen (nur der erneuerbare Anteil)

Wichtige Voraussetzungen:

  • Das Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein.
  • Die neue Heizung muss mindestens 65% des Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen decken.
  • Gas- und Ölheizungen werden nicht mehr gefördert.

Antragstellung und Abwicklung:

  • Die Förderung wird über die KfW abgewickelt.
  • Anträge können seit dem 27. Februar 2024 über das KfW-Kundenportal „Meine KfW“ gestellt werden.
  • Eine Übergangsregelung ermöglicht bei Vorhabenbeginn zwischen dem 29.12.2023 und 31.08.2024 eine nachträgliche Antragstellung bis zum 30.11.2024.

Zusätzliche Fördermöglichkeiten:

  • Ein zinsgünstiger Ergänzungskredit kann für 100% der förderfähigen Ausgaben beantragt werden (für Haushalte mit Einkommen bis 90.000 Euro).
  • Heizungsoptimierungen können mit 20% der förderfähigen Kosten bezuschusst werden, bei Emissionsminderung sogar mit 50%.

Besondere Regelungen:

  • Für selbstnutzende Eigentümer eines Einfamilienhauses, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften ist die Antragstellung bereits möglich.
  • Weitere Antragstellergruppen sollen planmäßig ab Ende August 2024 folgen.

Diese umfassende Förderung zielt darauf ab, den Übergang zu nachhaltigen Heizsystemen zu beschleunigen und Hausbesitzern den Umstieg finanziell zu erleichtern. Die hohen Fördersätze von bis zu 70% sollen es allen Hausbesitzern ermöglichen, die neuen Anforderungen an erneuerbare Energien im Heizungsbereich zu erfüllen.

Steuerliche Vorteile bei energetischen Sanierungen

Eigenheimbesitzer können bei energetischen Sanierungsmaßnahmen erhebliche steuerliche Vorteile nutzen. Gemäß § 35c des Einkommensteuergesetzes können 20% der Kosten für qualifizierte Sanierungen über drei Jahre von der Steuerschuld abgezogen werden, bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 Euro. Diese Förderung gilt für selbstgenutzte Wohngebäude, die mindestens 10 Jahre alt sind, und umfasst Maßnahmen wie die Erneuerung von Heizungsanlagen, Fenster- und Türenaustausch, Wärmedämmung und die Installation von Lüftungsanlagen. Die Steuerermäßigung wird über drei Jahre verteilt: 7% im Jahr der Sanierung und im Folgejahr, sowie 6% im dritten Jahr. Zusätzlich können 50% der Kosten für einen qualifizierten Energieberater im ersten Jahr abgesetzt werden. Diese Förderung ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 und gilt für Sanierungen, die zwischen 2020 und 2029 durchgeführt werden.

Photovoltaik-Förderung im Überblick

Die Förderung von Photovoltaik-Anlagen in Deutschland umfasst verschiedene Möglichkeiten, die Hausbesitzern finanzielle Unterstützung bei der Installation und dem Betrieb von Solaranlagen bieten. Hier ein Überblick über die wichtigsten Fördermöglichkeiten:

  • KfW-Kredite: Zinsgünstige Darlehen für die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von PV-Anlagen mit bis zu 150 Millionen Euro Förderung und Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren.
  • Einspeisevergütung: Gesetzlich garantierte Vergütung für ins Stromnetz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre, mit Tarifen zwischen 8,11 und 12,86 ct/kWh für Anlagen, die ab Februar 2024 in Betrieb gehen.
  • Regionale Förderprogramme: Viele Bundesländer, Städte und Gemeinden bieten zusätzliche Zuschüsse oder zinsvergünstigte Kredite für PV-Anlagen und Batteriespeicher.
  • Steuerliche Vorteile: Möglichkeit zur steuerlichen Absetzung von Investitionskosten und laufenden Betriebskosten für PV-Anlagen.
  • Wegfall der EEG-Umlage: Seit 2023 entfällt die EEG-Umlage, was die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen verbessert.
  • Vereinfachte Prozesse: Erleichterungen bei der Anmeldung und dem Betrieb von kleineren PV-Anlagen durch die EEG-Reform 2023.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Förderbedingungen und -sätze regelmäßig angepasst werden. Interessenten sollten sich daher stets über die aktuellen Konditionen informieren, um die optimale Förderung für ihr Projekt zu erhalten.

Förderquellen im Überblick

Die folgenden Links bieten wichtige Informationen zu Förderprogrammen für energetische Sanierungen und Unternehmensberatungen in Deutschland:

Diese Ressourcen helfen Hausbesitzern und Unternehmen, sich über aktuelle Fördermöglichkeiten zu informieren und die für sie passenden Programme zu finden.

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